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Neue Gesetzeslage für Onlineshopbetreiber und alle, die online B2C verkaufen

Gehört hatte ich schon davon, unter anderem in der Sendung „Akte“ von SAT1. Die TV-Kollegen haben sich immer wieder mit dem Thema „Abofalle“ beschäftigt. Offenbar mit Erfolg, denn jetzt hat auch der Gesetzgeber reagiert.

Voraussichtlich schon ab Mitte dieses Jahres wird ein neuer Bestellbutton mit der Aufschrift „kostenpflichtig bestellen“ notwendig. So einfach wie sich das anhört, ist die Sache aber nicht.

Unter dem Titel „Die Button-Lösung – schon wieder eine Abmahnfalle?“ liefert Sandra Christiansen in Ihrem Blog alle Informationen, die man wissen sollte, um mit der neuen Gesetzeslage nicht in Konflikt zu geraten.