Google Analytics entspricht nicht dem Bundesdatenschutzgesetz
Nutzen Sie auch das allseits beliebte Google Analytics zur Aufzeichnung der Statistikdaten auf Ihrer Website?
Dann haben Sie grundsätzlich ein Problem, welches Sie im schlimmsten Fall teuer zu stehen kommen kann. Denn die Funktionalität von Google Analytics entspricht nicht den bundesdeutschen Datenschutzbestimmungen, weil vollständige IP-Adressen an einen Google Server in den USA gesendet und dort auch gespeichert werden.
Eine IP-Adresse wird von der gesetzlichen Seite als personenbezogenes Merkmal eingestuft und darf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht gespeichert werden. Nähere Informationen hierzu als PDF-Dokument.
Sie bewegen sich also auf relativ dünnem Eis wenn Sie Google Analytics ohne besondere Maßnahmen einsetzen. Es gibt eigentlich nur einen Ausweg, wenn Sie Rechtssicherheit erlangen wollen. Dieser besteht darin, Google Analytics nicht mehr zu nutzen und stattdessen einen anderen, ähnlichen Service einzusetzen, der nicht gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt. Die Software PIWIK käme da in Frage.
Zum Glück hat Google dieses Problem mittlerweile erkannt und in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen eine Lösung entwickelt, die es erlaubt, Google Analytics rechtssicher einzusetzen.
Unter folgendem Link finden Sie eine ausführliche Darstellung und auch eine Anleitung, wie Sie vorgehen müssen, um Rechtssicherheit zu erlangen: http://spreerecht.de/abmahnung/2011-01/haftung-fuer-google-analytics-vermeiden-anleitung-fuer-webmaster
Ich, als Webmaster, kann Ihnen nur dringend empfehlen, sich mit der Materie auseinander zu setzen. Es ist nur eine kleine Ergänzung des Analytics Code notwendig, sowie ein schriftlicher Vertrag mit Google.