Gestern kam die Meldung rein in Form eines Newsletters von e-recht24.de:
„Facebook Impressum: Abmahnwelle der Binary Services GmbH – So schützen Sie Ihre Facebook-Seite“
Sofort war der Server von e-rechtr24.de down oder hatte zumindest erheblich zu kämpfen mit den wohl sicherlich tausenden von Zugriffen.
Das sind sie also wieder unterwegs, die Herren Rechtsanwälte, die aus reiner Profitgier Abmahnungen verschicken. Diesmal an Betreiber von Facebook Fanpages, nicht Facebook Profilen.
Wenn Sie also eine Facebook Fanpage betreiben, oder zukünftig eine einrichten wollen, dann sollten Sie die folgenden Zeilen aufmerksam lesen, denn es geht um Ihr Geld.
Hintergrund ist, dass nach geltendem Recht eine Impressumspflicht auch für Facebook Fanpages besteht. Wenn Sie jetzt denken, kein Problem, dann fügen wir unsere Impressumsinformationen eben schnell in die „Infobox“ ein, dann muss ich Sie leider enttäuschen.
Das reicht nicht aus, um dem Gesetz Genüge zu tun, so schreiben die Kollegen von e-recht24.de
e-recht24.de läßt uns aber nicht im Regen stehen, sondern präsentiert sogleich eine Facebook Applikation, genannt „Facebook Impressum-App“, mit der man in der Lage ist, für seine Fanpages ein Impressum zu erstellen.
Um es kurz zu machen, ich habs nicht hingekriegt und FB bestätigt damit mal wieder meine Meinung: FB ist eine der bedienungsunfreundlichsten Webanwendungen die ich kenne.
Versuchen Sie es mal und posten Sie hier, wenn es geklappt hat.
Um keine Abmahnung zu riskieren, habe ich meine 2 Fanpages gelöscht und werde sie wohl aucb nicht wieder neu anlegen, das ist einfach vertane Zeit.