Wenn Sie dieses Thema ignorieren, kann es Sie von heute auf morgen eiskalt erwischen
Der Albtraum für alle Websitebetreiber
Vorstellbar und bei weitem nicht unmöglich ist folgendes Szenario. Ein kleiner Onlineshop hat sich über Jahre hinweg durch zahlreiche positive Kundenbewertungen, Empfehlungen in Foren und solider Suchmaschinenoptimierung eine sehr gute Position im Google-Ranking aufgebaut.
Da die meisten Kunden, praktisch die „Laufkundschaft“ den Shop über Google finden, ist dieser zu einem großen Teil auf den Traffic, der über Google kommt, angewiesen. Allein von den Stammkunden kann das Unternehmen nicht existieren.
Doch plötzlich und ohne Vorankündigung sinkt dieses bis dato sehr gute Ranking ins Bodenlose.
Der Traffic, der bisher über Google kam, bricht in sich zusammen und reduziert sich auf einen Bruchteil der bisherigen Zahlen. Entsprechend geht es dem Umsatz dieses Onlinehändlers. Niemand hat dafür eine Erklärung und keiner weiß was nun zu tun ist.
Was hier in der Vorstellung passiert ist, kann theoretisch jede Website treffen, wenn sie gezielten Angriffen mittels sogenannter Negativ-SEO ausgesetzt wird. Es ist ohne weiteres möglich, zum Beispiel die Website eines ungeliebten Mitbewerbers durch entsprechende negative SEO-Maßnahmen gezielt zu schwächen, oder sogar gänzlich zu vernichten.
Der Begriff SEO ist mittlerweile im allgemeinen Sprachgebrauch angekommen. Er steht für Search Engine Optimization, zu Deutsch Suchmaschinen-Optimierung.
SEO umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, das Ranking, bzw. die Auffindbarkeit der eigenen Website in Google zu verbessern. Es steht jedoch im Prinzip jedem frei, SEO Maßnahmen nicht nur auf die eigene, sondern auch auf fremde Websites anzuwenden.
Wir sprechen hier über Maßnahmen, die nicht direkt auf der Website vorgenommen werden (Onpage-Optimierung), sondern extern, in der Hauptsache durch Verlinkungen in Form von sogenannten Backlinks, also Offpage.
Für Google ist es nicht möglich, festzustellen, ob irgendwelche Offpage-SEO-Maßnahmen durch den eigentlichen Websitebetreiber, oder seinen Vertreter in Form einer Agentur, oder aber durch einen unbekannten Dritten vorgenommen wurden, der dazu nicht befugt ist.
Matt Cutts, der Kopf des Antispam-Teams bei Google, sagte zu diesem Thema wörtlich „daher versuchen wir einen Code einzubauen, der verhindert, dass jemand einem anderen leicht Schaden zufügen kann“.
Die Betonung liegt hier auf dem Verb „versuchen“. Lauschen Sie den Worten des „Meisters“ selbst.
Es gibt eine Reihe von SEO-Maßnahmen, die gegen sämtliche Richtlinien von Google verstoßen. Da ein Schädiger in der Regel nicht direkt auf die Websites, die er schädigen möchte, zugreifen kann, bedient er sich verschiedener externer Maßnahmen, die von Google nicht toleriert werden und letztendlich dazu führen können, dass die zu schädigende Website tatsächlich geschwächt wird.
Das kann im Extremfall dazu führen, dass bis dato erreichte Ergebnisse, zum Beispiel die Platzierung auf Seite 1 von Google für ein entsprechendes Keyword, vollkommen zunichte gemacht werden.
Um schädigende Maßnahmen einzuleiten, genügt es durchaus, zunächst einige Links auf die zu schädigende Website zu setzen, und zwar wiederum auf Websites, die in den Augen von Google eher negativ bewertet werden. Dazu zählen in der Regel Websites aus dem Erotikbereich, oder aus ähnlichen zwielichtigen Bereichen.
Google wird solche Links finden und daraufhin mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit die zu schädigende Website abwerten. Denn Google geht davon aus, dass es der Websitebetreiber selbst ist, der hier versucht hat, nicht tolerierte SEO-Maßnahmen durchzuführen.
Um den negativen Effekt noch zu verstärken, könnte der Schädiger in einem zweiten Schritt selbst eine kleine Website online stellen und auf dieser alle Spielarten des so genannten Black-Hat-SEO durchführen. Dazu zählen zum Beispiel versteckte Links, oder versteckte Texte (weiße Schrift auf weißem Grund), oder das massenweise, meist ebenfalls versteckte Auflisten relevanter Suchbegriffe, oder der Einsatz von sogenannten Doorway Pages, um nur die wichtigsten zu nennen.
Der negative Effekt wird höchstwahrscheinlich nicht lange auf sich warten lassen. Betreibt der Schädiger diese negative Suchmaschinenoptimierung über einen längeren Zeitraum systematisch und konsequent, so ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der schädigende Effekt massiv eintritt und Google das Ziel dieser Negativ-SEO, nämlich die zu schädigende Website, massiv abwertet und im schlimmsten Fall sogar ganz aus dem Index entfernt.
In seinem Artikel „Negativ SEO: Google-Update unterstützt Internet-Mafia“ schildert der Autor Nam Kha Pham sogar einen Fall, bei dem Onlineshopbetreiber mit dem Einsatz negativer SEO erpresst wurde.
In dem Artikel „Unverschämtes Negative SEO Angebot!“ berichtet der Autor Heiner Hemken von SEO-united.de über eine E-Mail, in der ein Unternehmen unverblümt damit wirbt, anderen Webseiten (wahrscheinlich durch Spamlinks) gezielt zu schaden.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage:
Gibt es ein Recht auf Nichtverlinkung?
Theoretisch gibt es dieses Recht. Um es durchzusetzen, das heißt einen Unterlassungsanspruch gegen eine solche Form der Verlinkung zu erwirken, müsste der geschädigte Websitebetreiber allerdings hieb- und stichfest beweisen können, dass schädigende Maßnahmen erfolgt sind und durch wen sie erfolgt sind.
Diese Beweisführung wird in der Praxis nur relativ selten gelingen, denn der Schädiger, sofern wir von einer professionellen Vorgehensweise sprechen, wird sich entsprechend abgesichert haben, zum Beispiel durch den Einsatz einer fiktiven Identität, eines Webservers außerhalb Europas und ähnlicher Maßnahmen.
Es gibt übrigens keinen grundsätzlichen Anspruch auf Nichtverlinkung. Der BGH sieht die Linksetzung als eine Ausdrucksform der Meinungsfreiheit an. Dadurch ist das grundsätzliche verlinken von anderen Websites durch das entsprechende Grundrecht (Art. 5 des Grundgesetzes) geschützt.
Viele Webmaster nutzen als potentielle Abwehrmaßnahme die Einführung einer sogenannten Link Policy auf der eigenen Website. Darin wird genau festgelegt, wer auf die Website verlinken darf und unter welchen Umständen und wer nicht. Es handelt sich dabei praktisch um eine Art allgemeine Geschäftsbedingungen für das Thema Verlinkungen.
In der Praxis hat eine solche Maßnahme jedoch keinen Erfolg, denn die Wirksamkeit einer Linkpolicy setzt voraus, dass der Verlinkende vor der Einrichtung eines Links dieser Regelung zugestimmt hat. Ein Schädiger, der mit einem gewissen kriminellen Interesse die Website eines anderen indirekt attackiert, wird sich um solche Regelungen nicht weiter scheren. Denn er ist für den Geschädigten vollkommen anonym und hat daher so gut wie keine negativen Folgen seines Handelns zu befürchten.
Als Ergebnis bleibt ein gewisses Unwohlsein in der Magengegend. Zwar hat ein Websitebetreiber bei ganz klarer Beweislage umfassende Rechte zur Abwehr negativer SEO Maßnahmen, aber diese gegen einen Schädiger durchzusetzen, der vielleicht irgendwo im Ausland sitzt, wird mit ziemlicher Sicherheit relativ schwierig, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich sein.
Es kann daher jedem Websitebetreiber nur dringend empfohlen werden, ständig und regelmäßig die eingehenden Links, die auf seine Website verweisen, genauestens zu prüfen. Besteht Verdacht auf eine gezielte Schädigung, sollte der Websitebetreiber unbedingt die Beratung durch eine professionelle SEO-Agentur in Anspruch nehmen und Google über den Vorfall in Kenntnis setzen.
Wie können Backlinks geprüft werden?
Es gibt zu diesem Zweck ein recht gutes, werbefinanziertes und daher für den Nutzer kostenloses Onlinetool, zu finden unter Backlinktest.com. Dort trägt man einfach die zu überprüfende URL ein und klickt auf „go!“. Nach einer kurzen Wartezeit, abhängig von der Zahl der vorhandenen Backlinks, erhält man als Ergebnis eine saubere, tabellenartige Auflistung aller gefundenen Backlinks.
Weiter unten auf der Ergebnisseite findet sich eine „Zusammenfassung der getesteten Website“, der man weitere Details entnehmen kann. Das ganze kann man dann noch als PDF herunterladen. Ein sehr guter Service, zumal noch kostenlos.
Um die gefunden Backlinks zu überprüfen muss man nun die Liste der Reihe nach durchgehen und jede gefundene URL, die man nicht kennt, oder die einem „irgendwie spanisch“ vorkommt, genauer prüfen.
Einen besonderen Blick werfen sollten Sie auch auf den Bereich „Nicht validierbare Domains anzeigen“.
Was tun mit gefundenen, verdächtigen URL’s?
- Zunächst einmal sollten Sie so viele Informationen über diese URL’s sammeln, wie nur irgend möglich.
- Finden Sie heraus, wem die verdächtigen Domains gehören.
- Erstellen Sie Screenshots mit Datumsangabe, möglichst im Beisein einer weiteren Person, die gegebenenfalls vor Gericht als Zeuge aussagen kann.
Bereits seit Anfang Juli 2012 hat die Suchmaschine Bing in ihren Webmaster Tools ein sogenanntes Disavow Links Tool zur Verfügung gestellt. Damit ist es möglich, verdächtige Links entfernen zu lassen. Google stellt mittlerweile eine gleichartige Funktion zur Verfügung und jeder Webmaster kann über den Link https://www.google.com/webmasters/tools/disavow-links-main Google die verdächtigen Links melden und auf diese Weise entfernen lassen.
In dem folgenden Video berichtet Matt Cutts über diese neue Funktion: